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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GS-Events GmbH

Version 1.0 – Stand: Januar 2026

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1. Anbieterin und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Anmeldungen, Buchungen und Leistungen der:

 

GS-Events GmbH
Plazza Aviatica 2
CH-7503 Samedan
UID CHE-447.867.818
E-Mail: info@gs-events.ch
Web: www.gs-events.ch

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Sie gelten insbesondere für Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Firmen- und Kundenevents, Trainings, Coachings, Rahmenprogramme, Abendveranstaltungen, Workshops und damit verbundene Zusatzleistungen.

Als «Kunde» gilt jede natürliche oder juristische Person, die mit GS-Events einen Vertrag abschliesst. Als «Teilnehmer» gelten sämtliche Personen, welche die vereinbarten Leistungen in Anspruch nehmen.

Meldet ein Kunde weitere Personen an, bestätigt er, zu deren Anmeldung berechtigt zu sein, und verpflichtet sich, ihnen diese AGB sowie alle sicherheitsrelevanten Informationen rechtzeitig zugänglich zu machen.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn GS-Events diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen in einer Offerte oder Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsabschluss und verbindliche Anmeldung

Darstellungen auf der Website, in Prospekten, Programmen, sozialen Medien oder anderen Werbemitteln stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot von GS-Events dar.

Mit dem Absenden einer Anmeldung, der Unterzeichnung oder Bestätigung einer Offerte oder einer anderweitigen verbindlichen Buchung gibt der Kunde eine rechtsverbindliche und zahlungspflichtige Erklärung ab.

Bei Onlineanmeldungen kommt der Vertrag mit der elektronischen Anmelde- oder Buchungsbestätigung von GS-Events zustande. Bei individuell offerierten Leistungen kommt der Vertrag mit der Annahme der Offerte oder der Auftragsbestätigung zustande.

GS-Events kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn die Veranstaltung ausgebucht ist, Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind, Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestehen oder die Teilnahme aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht vertretbar erscheint.

Die Rechnungsstellung oder Bezahlung ist keine Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrags. Eine Anmeldung bleibt daher auch dann verbindlich und kostenpflichtig, wenn die Rechnung erst später versendet wird.

Mündliche Auskünfte, provisorische Reservationen und unverbindliche Interessensbekundungen begründen keinen Leistungsanspruch.

3. Preise und Leistungsumfang

Massgebend sind die in der Offerte, Buchungsbestätigung oder Ausschreibung aufgeführten Preise und Leistungen.

Gegenüber Privatkunden verstehen sich die angegebenen Preise grundsätzlich in Schweizer Franken inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und obligatorischer öffentlicher Abgaben, sofern nichts anderes ausdrücklich angegeben wird. Gegenüber Geschäftskunden kann die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen werden.

Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht im Preis enthalten. Dies gilt insbesondere für An- und Abreise, Übernachtung, Parkgebühren, Skitickets, Mietmaterial, Versicherungen, persönliche Ausrüstung, Getränke, individuelle Konsumationen und Leistungen externer Anbieter.

Zusätzliche Leistungen, Mehraufwand, kurzfristige Änderungen, Zusatzbestellungen und Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs werden separat verrechnet.

4. Zahlungsbedingungen

Mit Abschluss des Vertrags entsteht die Zahlungspflicht des Kunden.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei kurzfristigen Buchungen kann GS-Events die sofortige Zahlung oder vollständige Vorauszahlung verlangen.

GS-Events kann jederzeit angemessene Anzahlungen, Teilzahlungen, Kreditkartengarantien oder die vollständige Vorauszahlung verlangen. Bis zum vollständigen Zahlungseingang ist GS-Events berechtigt, Leistungen zurückzuhalten oder die Teilnahme zu verweigern, ohne dass dadurch die Zahlungspflicht des Kunden entfällt.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. GS-Events kann Verzugszinsen von 5 % pro Jahr sowie eine angemessene Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 50 pro Mahnung erheben. Weitergehende Inkasso-, Betreibungs-, Anwalts- und Verfahrenskosten bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang vorbehalten.

GS-Events ist berechtigt, offene Forderungen mit Zahlungen des Kunden nach eigener Wahl zu verrechnen.

5. Programm- und Leistungsänderungen

Programme, Zeitpläne, Austragungsorte, Strecken, Inhalte, Referenten, Coaches, Betreuungspersonen, Moderatoren, Künstler, Partner und sonstige Programmbestandteile beruhen auf der Planung zum Zeitpunkt der Ausschreibung.

GS-Events ist berechtigt, diese aus organisatorischen, betrieblichen, wirtschaftlichen, behördlichen, sicherheitsrelevanten, wetterbedingten oder sonstigen sachlichen Gründen anzupassen, zu verschieben, zu kürzen oder durch vergleichbare Leistungen zu ersetzen.

Ein Anspruch auf die Mitwirkung einer bestimmten Person, die Durchführung an einem bestimmten Ort, bestimmte Wetter-, Schnee-, Pisten- oder Verkehrsverhältnisse oder einen unveränderten Programmablauf besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich als wesentliche Vertragsleistung zugesichert wurde.

Zumutbare Änderungen und gleichwertige Ersatzleistungen berechtigen den Kunden weder zur kostenlosen Annullierung noch zu einer Preisreduktion oder Schadenersatzforderung.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde hat GS-Events sämtliche für Planung und Durchführung erforderlichen Angaben vollständig, richtig und rechtzeitig mitzuteilen.

Er ist insbesondere verantwortlich für:

  • die Richtigkeit der bei der Anmeldung angegebenen Daten;

  • die rechtzeitige Mitteilung besonderer Anforderungen;

  • die Einhaltung von Zahlungs- und Meldefristen;

  • erforderliche Bewilligungen, Zustimmungen oder interne Freigaben in seinem Verantwortungsbereich;

  • die rechtzeitige Information aller von ihm angemeldeten Personen;

  • die Einhaltung der Weisungen von GS-Events und beigezogenen Hilfspersonen;

  • einen respektvollen und sicheren Umgang mit anderen Personen, Einrichtungen und Material.

Mehrkosten, Verzögerungen oder Schäden, die durch verspätete, unvollständige oder falsche Angaben des Kunden entstehen, gehen zulasten des Kunden.

7. Gesundheit, Fähigkeiten und Eigenverantwortung

Die Teilnahme an sportlichen oder körperlich anspruchsvollen Aktivitäten erfolgt auf eigene Verantwortung.

Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, gesundheitlich und körperlich zur Teilnahme geeignet zu sein, die verlangten Fähigkeiten zu besitzen und eine geeignete, funktionsfähige und den geltenden Sicherheitsstandards entsprechende Ausrüstung zu verwenden.

Gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder andere sicherheitsrelevante Umstände sind GS-Events vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert mitzuteilen. Diese Mitteilung entbindet den Teilnehmer nicht von seiner Eigenverantwortung.

GS-Events kann die Teilnahme an einzelnen Aktivitäten von bestimmten Fähigkeiten, Ausrüstungen, Schutzmitteln oder der Befolgung besonderer Sicherheitsanweisungen abhängig machen.

Teilnehmer haben ihre Fahrweise, Geschwindigkeit und ihr Verhalten jederzeit den eigenen Fähigkeiten sowie den örtlichen, wetterbedingten und sicherheitsrelevanten Umständen anzupassen.

8. Versicherungen

Der Abschluss ausreichender Versicherungen ist Sache des Kunden beziehungsweise jedes einzelnen Teilnehmers.

Empfohlen werden insbesondere eine Unfallversicherung mit Deckung sportlicher Aktivitäten, eine Haftpflichtversicherung, eine Reise- und Annullierungskostenversicherung sowie – abhängig von der Veranstaltung – eine Versicherung für Bergungs-, Rettungs- und Transportkosten.

GS-Events ist nicht verpflichtet, eine Versicherung zugunsten des Kunden oder der Teilnehmer abzuschliessen.

9. Annullierung durch den Kunden

Eine Annullierung ist GS-Events in Textform mitzuteilen. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs bei GS-Events.

Das Nichtbezahlen einer Rechnung, die Rückgabe einer Rechnung, eine Abmeldung bei einem Partner, Nichterscheinen oder eine mündliche Mitteilung gilt nicht als wirksame Annullierung.

Bei einer Annullierung durch den Kunden werden folgende Annullierungskosten auf dem gesamten vereinbarten Preis erhoben:

  • ab Vertragsabschluss bis 91 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %;

  • 90 bis 61 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 75 %;

  • ab 60 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn: 100 %.

Bei einer Buchung innerhalb einer laufenden Frist gilt unmittelbar der entsprechende Annullierungssatz.

Die gleichen Regelungen gelten für Teilannullierungen, Reduktionen der Teilnehmerzahl, Abmeldungen einzelner Teilnehmer und den Verzicht auf gebuchte Zusatzleistungen.

Bereits angefallene oder nicht mehr stornierbare Kosten externer Anbieter, Sonderanfertigungen, Bewilligungen, Reservationen und individuell bestellte Leistungen können zusätzlich verrechnet werden, soweit sie nicht bereits durch die Annullierungspauschale gedeckt sind.

GS-Events bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten. Privatkunden dürfen nachweisen, dass GS-Events kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

Eine Erkrankung, Verletzung, berufliche Verhinderung, Änderung persönlicher Pläne, fehlende Reise- oder Übernachtungsmöglichkeiten, ungünstige Wetterprognosen, Verkehrsprobleme oder das Nichterreichen eines Transportmittels befreien nicht von der Zahlungspflicht. Solche Risiken sind über eine geeignete Annullierungskostenversicherung abzudecken.

Eine einmal wirksam erklärte Annullierung kann nur mit Zustimmung von GS-Events zurückgenommen werden.

10. Ersatzteilnehmer

Der Kunde kann GS-Events einen geeigneten Ersatzteilnehmer vorschlagen. Ein Anspruch auf Übertragung der Buchung besteht nicht.

GS-Events kann den Ersatzteilnehmer insbesondere ablehnen, wenn Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind, persönliche Leistungen bereits bestellt wurden, behördliche oder organisatorische Vorgaben entgegenstehen oder die Mitteilung zu spät erfolgt.

Bei Zustimmung kann GS-Events eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 sowie sämtliche durch die Änderung entstehenden Mehrkosten verrechnen.

Der ursprüngliche Kunde bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gemeinsam mit dem Ersatzteilnehmer zahlungspflichtig.

11. Umbuchungen und Verschiebungswünsche des Kunden

Ein Anspruch auf Umbuchung, Gutschrift oder Verschiebung besteht nicht.

Stimmt GS-Events einer Umbuchung oder Verschiebung aus Kulanz zu, können die bis dahin entstandenen Kosten, Preisdifferenzen und eine angemessene Bearbeitungsgebühr verrechnet werden.

Ohne ausdrückliche Bestätigung von GS-Events gilt ein Verschiebungswunsch als Annullierung nach Ziffer 9 und eine neue Buchung als separater Vertrag.

Kulanzleistungen begründen keinen Anspruch auf eine gleiche Behandlung in anderen oder späteren Fällen.

12. Nichterscheinen und vorzeitiger Abbruch

Bei Nichterscheinen, verspätetem Eintreffen, vorzeitigem Verlassen oder freiwilligem Verzicht auf einzelne Leistungen bleibt der gesamte vereinbarte Preis geschuldet.

Dies gilt auch, wenn ein Teilnehmer aus persönlichen, gesundheitlichen, betrieblichen, wetterbedingten oder verkehrstechnischen Gründen nicht oder nicht vollständig teilnehmen kann.

Nicht bezogene Leistungen werden weder zurückerstattet noch gutgeschrieben.

13. Ausschluss von Teilnehmern

GS-Events ist berechtigt, Teilnehmer vor oder während einer Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschliessen, wenn:

  • Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt werden;

  • Zahlungsforderungen offen sind;

  • Sicherheitsanweisungen nicht befolgt werden;

  • gesundheitliche oder körperliche Risiken erkennbar sind;

  • Ausrüstung fehlt oder unzureichend ist;

  • andere Personen gefährdet, gestört oder belästigt werden;

  • Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss die sichere Teilnahme beeinträchtigt;

  • das Verhalten dem Ansehen, dem ordnungsgemässen Ablauf oder den berechtigten Interessen von GS-Events oder ihrer Partner schadet.

In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz nicht bezogener Leistungen. Weitergehende Ansprüche von GS-Events bleiben vorbehalten.

14. Änderungen, Verschiebung oder Absage durch GS-Events

GS-Events ist berechtigt, eine Veranstaltung anzupassen, zu verschieben, zusammenzulegen, teilweise abzusagen oder vollständig abzusagen, wenn die ordnungsgemässe, sichere, wirtschaftlich vertretbare oder qualitativ angemessene Durchführung nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Dies gilt insbesondere bei:

  • ungenügender Teilnehmerzahl;

  • fehlenden oder entzogenen Bewilligungen;

  • behördlichen Anordnungen oder Einschränkungen;

  • Sicherheitsbedenken;

  • ungeeigneten Wetter-, Schnee-, Pisten-, Verkehrs- oder Infrastrukturverhältnissen;

  • Ausfall wesentlicher Leistungsträger, Partner, Anlagen oder Austragungsorte;

  • höherer Gewalt oder anderen von GS-Events nicht beherrschbaren Umständen;

  • unverhältnismässigem organisatorischem oder wirtschaftlichem Aufwand.

GS-Events entscheidet unter Berücksichtigung der Umstände über eine Anpassung, Ersatzleistung, Verschiebung, Gutschrift, teilweise Rückerstattung oder Absage.

Wird eine im Wesentlichen gleichwertige Ersatzleistung oder ein zumutbarer Ersatztermin angeboten, bleibt der Vertrag bestehen. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht in diesem Fall grundsätzlich nicht.

Kann keine angemessene Ersatzleistung erbracht werden, beschränkt sich ein allfälliger Rückerstattungsanspruch auf den für die nicht erbrachten eigenen Leistungen von GS-Events bezahlten Betrag. Nicht rückforderbare Kosten externer Leistungsträger können im gesetzlich zulässigen Umfang abgezogen werden.

Weitere Ansprüche, insbesondere für Reise, Übernachtung, Arbeitsausfall, entgangene Geschäfte, gebuchte Drittleistungen oder sonstige Folgekosten, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Hat ein Kunde seine Teilnahme bereits vor einer späteren Absage wirksam annulliert, bleibt die zuvor entstandene Annullierungsforderung bestehen. Dies gilt nicht, wenn GS-Events die definitive Absage zu diesem Zeitpunkt bereits beschlossen, dem Kunden aber noch nicht mitgeteilt hatte.

15. Höhere Gewalt und ausserordentliche Umstände

Als höhere Gewalt und ausserordentliche Umstände gelten Ereignisse ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von GS-Events, insbesondere Naturereignisse, Lawinengefahr, aussergewöhnliche Wetterverhältnisse, Epidemien, Pandemien, Krieg, Terrorgefahr, Unruhen, Streiks, behördliche Massnahmen, Energie- oder Versorgungsausfälle, Verkehrsunterbrüche, Ausfälle von Bergbahnen oder Infrastruktur, Cyberangriffe sowie der kurzfristige Ausfall unverzichtbarer Leistungsträger.

GS-Events haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung, soweit diese durch solche Umstände verursacht wird.

GS-Events ist berechtigt, die betroffenen Leistungen anzupassen, zu ersetzen, zu verschieben, zu unterbrechen oder aufzuheben.

Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene und nicht rückforderbare Aufwendungen können verrechnet werden. Eine weitergehende Rückerstattung oder Haftung besteht nur, soweit zwingendes Recht dies verlangt.

16. Leistungen Dritter

GS-Events kann für einzelne Leistungen externe Leistungsträger, Partner, Coaches, Hotels, Gastronomiebetriebe, Transportunternehmen, Bergbahnen, Vermieter, Künstler oder andere Hilfspersonen beiziehen.

Soweit Leistungen erkennbar im Namen und auf Rechnung eines Dritten vermittelt werden, entsteht der entsprechende Vertrag direkt zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter. Für dessen Leistungen, Verfügbarkeit, Geschäftsbedingungen und Verhalten übernimmt GS-Events im gesetzlich zulässigen Umfang keine Verantwortung.

Änderungen, Ausfälle oder Preisanpassungen eines Drittanbieters können zu entsprechenden Änderungen der angebotenen Leistung führen.

17. Haftung von GS-Events

Die vertragliche und ausservertragliche Haftung von GS-Events wird im grösstmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Vorbehalten bleibt ausschliesslich eine Haftung, soweit diese nach zwingendem schweizerischem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf. Dieser Vorbehalt begründet keine über das zwingende Recht hinausgehende Haftungsanerkennung.

Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Soweit ein vollständiger Haftungsausschluss im Einzelfall nicht zulässig ist, beschränkt sich die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den nachgewiesenen, unmittelbaren, vertragstypischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist in diesem Fall höchstens auf den vom betroffenen Kunden für die konkret schadenverursachende Leistung bezahlten Preis begrenzt.

Ausgeschlossen ist im gesetzlich zulässigen Umfang die Haftung für:

  • indirekte Schäden und Folgeschäden;

  • entgangenen Gewinn, Umsatzausfall und Nutzungsausfall;

  • Reise-, Übernachtungs-, Stornierungs- und Ersatzkosten;

  • Datenverlust und Reputationsschäden;

  • Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände;

  • Schäden an Sportgeräten, Fahrzeugen, Bekleidung oder sonstigem Eigentum;

  • Schäden infolge des Verhaltens anderer Teilnehmer oder Dritter;

  • wetter-, natur-, verkehrs- oder infrastrukturell bedingte Einschränkungen;

  • Nichtbefolgung von Weisungen oder Überschätzung der eigenen Fähigkeiten;

  • gesundheitliche Vorbelastungen oder nicht mitgeteilte Risiken.

Die Haftung für beigezogene Hilfspersonen wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Soweit ein Ausschluss nicht zulässig ist, gelten für Hilfspersonen dieselben Haftungsbeschränkungen wie für GS-Events.

Ein Mitverschulden des Kunden oder Teilnehmers sowie Leistungen von Versicherungen und Dritten werden bei der Schadenbemessung berücksichtigt.

18. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für Schäden, Verluste und Zusatzkosten, die er oder die von ihm angemeldeten Teilnehmer schuldhaft verursachen.

Bei Firmen- und Gruppenevents haftet der buchende Kunde gegenüber GS-Events für die Einhaltung der vertraglichen Pflichten durch sämtliche von ihm angemeldeten oder beigezogenen Personen.

Der Kunde hält GS-Events im gesetzlich zulässigen Umfang von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Weisungen, unrichtigen Angaben, Pflichtverletzungen oder dem Verhalten der von ihm angemeldeten Personen beruhen.

19. Besondere Bestimmungen für Firmen- und Gruppenevents

Bei individuell organisierten Firmen- und Gruppenevents basiert die Preisberechnung auf dem vereinbarten Leistungsumfang und der gemeldeten Teilnehmerzahl.

Eine spätere Reduktion der Teilnehmerzahl führt nicht automatisch zu einer Preisreduktion. Erhöhungen der Teilnehmerzahl, Zusatzleistungen und Mehraufwand werden zusätzlich verrechnet.

Von einer vom Kunden bezeichneten Kontaktperson erteilte Weisungen, Bestätigungen und Freigaben gelten als verbindlich. GS-Events ist nicht verpflichtet, deren interne Vertretungsbefugnis zu überprüfen.

Vom Kunden verlangte Änderungen werden nach Aufwand und Verfügbarkeit umgesetzt. Daraus entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

Gegenüber Kunden, welche den Vertrag zu geschäftlichen oder beruflichen Zwecken abschliessen, gelten die Haftungs-, Annullierungs-, Gerichtsstands- und Beweisregelungen dieser AGB im weitestmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang.

20. Bild-, Film- und Tonaufnahmen

GS-Events kann Veranstaltungen fotografisch und audiovisuell begleiten. Übersichts-, Gruppen- und Stimmungsaufnahmen dürfen für die Website, soziale Medien, Publikationen, Werbung und Veranstaltungsdokumentationen von GS-Events und ihren Partnern verwendet werden.

Für gezielte Einzelaufnahmen, Interviews oder eine hervorgehobene werbliche Verwendung wird eine mündliche oder schriftliche Einwilligung eingeholt. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich.

Teilnehmer, die nicht erkennbar aufgenommen oder veröffentlicht werden möchten, müssen GS-Events möglichst vor Veranstaltungsbeginn und das Aufnahme-Team vor Ort schriftlich darauf hinweisen. Ein späterer Widerruf gilt für zukünftige Verwendungen. Bereits erfolgte Veröffentlichungen und produzierte Drucksachen bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.

Eigene gewerbliche Aufnahmen oder Veröffentlichungen durch Teilnehmer oder Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung von GS-Events.

21. Datenschutz

GS-Events bearbeitet Personendaten zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der gebuchten Leistungen, zur Kundenkommunikation, Rechnungsstellung, Erfüllung gesetzlicher Pflichten und Wahrung berechtigter Interessen.

Soweit dies für die Durchführung erforderlich ist, können Daten an beauftragte Partner, Leistungsträger, Zahlungsdienstleister, IT-Dienstleister oder Behörden weitergegeben werden.

Es gilt ergänzend die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von GS-Events.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Übermittlung der Daten weiterer Teilnehmer berechtigt ist.

22. Geistiges Eigentum

Programme, Konzepte, Texte, Bilder, Videos, Marken, Präsentationen, Trainingsunterlagen und sonstige Inhalte von GS-Events oder ihren Partnern bleiben geschützt.

Ohne vorherige Zustimmung dürfen diese weder vollständig noch teilweise vervielfältigt, bearbeitet, gewerblich genutzt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

23. Beanstandungen und Schadenmeldungen

Beanstandungen sind GS-Events unverzüglich während der Veranstaltung mitzuteilen, damit eine Prüfung und, soweit möglich, Abhilfe erfolgen kann.

Nachträgliche Beanstandungen sind innerhalb von fünf Kalendertagen nach Ende der Veranstaltung in Textform und mit nachvollziehbarer Begründung einzureichen.

Eine verspätete Meldung wird bei der Beurteilung berücksichtigt, insbesondere wenn dadurch eine Abklärung, Beweissicherung, Abhilfe oder Schadenminderung erschwert wurde.

Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

24. Verrechnung und Abtretung

Der Kunde darf Forderungen gegenüber GS-Events nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen.

Die Abtretung von Ansprüchen gegen GS-Events an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von GS-Events, soweit eine solche Einschränkung gesetzlich zulässig ist.

GS-Events kann Forderungen und den Vertrag im Rahmen einer Geschäftsübertragung oder zur Vertragserfüllung auf verbundene Unternehmen oder geeignete Dritte übertragen, soweit dem keine überwiegenden Interessen des Kunden entgegenstehen.

25. Kommunikation und Form

Rechtlich erhebliche Mitteilungen können per Brief oder E-Mail erfolgen. Erklärungen über Messenger, soziale Medien oder mündliche Mitteilungen gelten nur, wenn GS-Events sie ausdrücklich in Textform bestätigt.

Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen zu Beweiszwecken der Textform.

Die fehlende oder verspätete Ausübung eines Rechts durch GS-Events stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar.

26. Änderung der AGB

GS-Events kann diese AGB jederzeit ändern.

Für einen einzelnen Vertrag gilt grundsätzlich diejenige Fassung, die bei dessen Abschluss einbezogen und vom Kunden akzeptiert wurde. Spätere Änderungen gelten für neue Buchungen und Verträge.

Zwingende gesetzliche oder behördliche Anpassungen können auch auf laufende Vertragsverhältnisse angewendet werden, soweit dies erforderlich und zulässig ist.

27. Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Anstelle der betroffenen Bestimmung gilt im gesetzlich zulässigen Umfang eine wirksame Regelung, die deren wirtschaftlichem Zweck am nächsten kommt.

Soweit eine vorgesehene Haftungsbeschränkung, Annullierungsentschädigung oder sonstige Begrenzung das rechtlich zulässige Mass überschreitet, gilt sie automatisch reduziert auf das höchstmögliche zulässige Mass.

28. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsverhältnisse mit GS-Events unterstehen ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

Für Kunden, die zu geschäftlichen oder beruflichen Zwecken handeln, ist ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz der GS-Events GmbH. GS-Events ist zusätzlich berechtigt, den Kunden an dessen Sitz oder an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu belangen.

Gegenüber Privatkunden gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.

29. Verbindliche Fassung

Massgebend ist die bei Vertragsabschluss von GS-Events bereitgestellte Fassung dieser AGB.

Mit der verbindlichen Anmeldung bestätigt der Kunde, dass er die AGB vor Vertragsabschluss einsehen konnte und diese akzeptiert.

KONTAKT

GS-Events GmbH

Plazza Aviatica 2

7503 Samedan

info@gs-events.ch

Gian Reto:          +41 78 713 96 50

Sandro:              +41 79 761 82 92

Admin:               +41 81 851 25 56

WIR FREUEN UNS AUF DEINE NACHRICHT!

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