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AGB

1. Leistungen: Die GS-Events GmbH verpflichtet sich, die Planung, Organisation und Durchführung
von Events gemäss den vereinbarten Spezifikationen laut Offerte zu übernehmen.
2. Anzahlung und Zahlungsbedingungen: Der Kunde verpflichtet sich, eine Anzahlung von 50% für
die Durchführung des Events innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Offerte zu leisten.
Die Anzahlung ist auch dann geschuldet, wenn das Event aus irgendwelchen Gründen nicht
durchgeführt wird, es sei denn, die Nichtdurchführung des Events ist auf grobe Fahrlässigkeit oder
vorsätzliches Handeln seitens der GS-Events GmbH zurückzuführen.
Die Restzahlung des vereinbarten Gesamtbetrags sowie zusätzliche Kosten, die während der
Veranstaltung entstehen, müssen innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Rechnungen beglichen
werden.
5. Verantwortlichkeiten des Kunden: Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen
Genehmigungen und Lizenzen sowie Informationen für die reibungslose Umsetzung der
Veranstaltung eingeholt und der GS-Events GmbH übermittelt werden. Der Kunde ist verantwortlich
für die Sicherheit der Teilnehmer während der Veranstaltung.
6. Haftungsausschluss: Die GS-Events GmbH übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Schäden
oder Verluste, die während der Veranstaltung auftreten, es sei denn, sie beruhen auf grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der GS-Event GmbH.
7. Änderungen am Vertrag: Änderungen an diesem Vertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung
beider Parteien.
8. Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen
dieser Vereinbarung offenbart werden, vertraulich zu behandeln.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht
berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch
eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck
der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag
ist das zuständige Gericht am Sitz der GS-Events GmbH.

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